Damit Fälschungen draußen bleiben:
Securpharm macht Arzneimittel noch sicherer
Die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort gehört zu den sichersten Vertriebswegen überhaupt. So gut wie noch nie haben gefälschte Arzneimittel den Weg in die öffentliche Apotheke gefunden. Damit die legale Vertriebskette vom pharmazeutischen Hersteller über den pharmazeutischen Großhandel bis hin zur öffentlichen Apotheke auch in Zukunft sicher bleibt, gibt es Securpharm. „Das ist ein Sicherheitssystem, das vom großen multinationalen Arzneimittelhersteller bis zur kleinsten Apotheke in Westfalen-Lippe greift“, erklärt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
So funktioniert Securpharm
Der Startschuss fällt am 9. Februar: Ab diesem Zeitpunkt dürfen in ganz Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel von pharmazeutischen Herstellern in Verkehr gebracht werden, die einen individuellen Data-Matrix-Code (2-D-Codes) tragen. Hinter diesem Code verbergen sich eine individuelle Seriennummer, die genaue Chargenbezeichnung sowie das Verfallsdatum. Jeden Code gibt es nur ein Mal. Dieser wird vor der Abgabe an den Patienten in der Apotheke vor Ort gescannt.
Sollte ein Code von Fälschern kopiert und auf eine Packung gedruckt werden, schlägt das europaweit vernetzte System Alarm: entweder weil bereits eine Packung mit derselben Nummer ausgebucht worden ist oder weil die Seriennummer nicht im System vorliegt. Falls der Securpharm-Check negativ ausfallen sollte, wird das Medikament nicht herausgegeben und somit der Patient vor einer möglichen Arzneimittelfälschung bewahrt.
Zudem erhält jede Packung einen Öffnungsschutz und ein Siegeletikett. Sie verhindern, dass die Packung zwar echt ist, der Inhalt jedoch ausgetauscht wurde. „Damit schaffen wir die größtmögliche Arzneimittelsicherheit. Die Patienten können ab sofort noch sicherer sein: In der Apotheke vor Ort gibt es keine gefälschten Arzneimittel“, betont Apothekerin Overwiening.
Kraftakt auch für die Apotheken vor Ort
Für die Apotheken bedeutete Securpharm teilweise Investitionen im fünfstelligen Bereich: Scanner mussten komplett neu angeschafft oder die Technik erweitert, die komplexe Apothekensoftware angepasst werden. „Da haben die Inhaberinnen und Inhaber in der Region im Sinne der Patientensicherheit oftmals ordentlich investiert“, so Overwiening. Zudem müssen Mitarbeiter geschult, die Apotheken mit Sicherheitszertifikaten ausgestattet und an die Europa-Server angeschlossen werden. Am Datenschutz ändert sich mit der Einführung von Securpharm übrigens nichts, da über das Securpharm-System keine Patientendaten erfasst werden.
Im Idealfall merkt der Patient nichts von der Umstellung
„Die Patienten sollen von alldem nichts mitbekommen“, erklärt Overwiening. Jedoch sei das System für die Apotheken noch sehr frisch. „Wir bitten daher um Verständnis, wenn es im seltenen Fall zu Verzögerungen kommt. Noch tragen jedoch nicht alle Packungen einen solchen Code: Packungen, die vor dem 9. Februar für den Verkauf oder Vertrieb freigegeben wurden, werden ohne Securpharm-Procedere bis zum Ablauf ihres Verfalldatums in der Apotheke abgegeben.
Und für den Fall, dass sowohl die kabelgebundene Internetverbindung als auch das Mobilfunknetz defekt sind, gibt es noch analoge Notlösungen mit Fotokamera, Zettel und Stift. Sobald das Netz wieder verfügbar ist, werden die Packungen nachgescannt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass gerade dann eine Fälschung dabei wäre, würden die Patienten im Nachgang darüber informiert und die Packung zurückgerufen.
Illegaler Schwarzmarkt bleibt Einfallstor für Fälschungen
Das einzige, was Securpharm logischerweise nicht kann, ist den illegalen Markt mit Arzneimittelfälschungen in den Griff zu bekommen. So hart es sich auch anhört: „Wer wirklich meint verschreibungspflichtige Arzneimittel über dubiose Händler rezeptfrei im Internet bestellen zu müssen, dem kann man wirklich nicht mehr helfen. Derjenige setzt schlicht und einfach seine Gesundheit aufs Spiel“, so Apothekerin Overwiening. Die Profite seien beispielsweise bei Potenzmitteln höher als bei Kokain oder Heroin. Jedoch hat der Patient keine Ahnung, was dann in den blauen Pillen wirklich steckt: „Im besten Fall ist es Traubenzucker. Im schlimmsten Fall sind es chemische Abfallprodukte, die Leib und Leben gefährden.“
Quelle: Apothekerkammer Westfalen-Lippe
08.02.2019 | https://www.akwl.de/presseinfo.php?id=51&pid=494
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Ab dem 9. Februar dürfen in ganz Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel von pharmazeutischen Herstellern in Verkehr gebracht werden, die einen individuellen Data-Matrix-Code (2-D-Codes) tragen.
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Hinter dem Data-Matrix-Code verbergen sich eine individuelle Seriennummer, die genaue Chargenbezeichnung sowie das Verfallsdatum.